Betriebsmedizin | Verkehrsmedizin

Betriebsmedizin / Verkehrsmedizin

 Die berufliche Tätigkeit beeinflusst stark die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Die Arbeit kann unsere Zufriedenheit, unser Selbstwertgefühl und die soziale Einbindung steigern, kann uns aber andererseits körperlich wie psychisch krank machen.

Daher haben wir ein Betriebsärztliches Zentrum, das BZM München an die Praxis angegliedert.
Betriebsärztliche Sprechstunde:
Dienstag/Mittwoch/Freitag nach Vereinbarung
Dr. Felicitas Maximiliane Heitzer, Fachärztin für­ Arbeitsmedizin, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Wir bieten Ihnen beratende Gespräche bei Arbeitsplatzproblemen besonders bei psychischen Belastungen und engagieren uns für das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Folgendes Leistungsspektrum haben wir aufgebaut:

  • Arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
  • Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen ("G-Untersuchungen")
  • Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Manager-Check-Up
  • Schutzimpfungen bei arbeitsplatzbezogenen Infektionsgefährdungen und Impfprogramme
  • Präventionsprogramme und Gesundheitstage
  • Mitwirkung beim Qualitätsmanagement (Zertifizierung)
  • Sucht-, Alkohol-, Nikotinpräventions- bzw. Entwöhnungsprogramme
  • Coaching und Motivationstraining
  • Gesundheitsschulung im Rahmen der betrieblichen Unterweisungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Ernährungsprogramme, z.B. bei Übergewicht, Fehlernährung
  • Vermittlung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Ärztliche Untersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Beratung in Fragen der beruflichen Wiedereingliederung

Verkehrsmedizinische Untersuchung:
Ziel einer verkehrsmedizinischen Untersuchung und Begutachtung ist die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen und zu dokumentieren. Die Grundlagen sind dafür im Straßenverkehrsgesetz und in der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) festgeschrieben. Die Neuregelungen wurden in Verbindung mit den neuen Führerscheinklassen eingeführt. Die Nachuntersuchungen sind jetzt von 3 auf 5 Jahre verlängert worden.
Wenden Sie sich auch für die Verkehrsmedizinische Untersuchung an das BZM München, das an die Praxis angegliedert ist.

  • LKW-Fahrer:
    Gesundheitsprüfung und Sehtest
  • Bus-Fahrer:
    Gesundheitsprüfung, Sehtest, VPU (Verkehrspsychologische Untersuchung) und Reaktionstest
  • Taxi-Fahrer:
    Gesundheitsprüfung, Sehtest, VPU (Verkehrspsychologische Untersuchung) und Reaktionstest
Arbeitsmedizinische Betreung

Infektionsschutzbelehrung

Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 / NR. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
für den Umgang mit Lebensmitteln

Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durchhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge

und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen 
oder 
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafe's oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, 
benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43, Abs. 1 / Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt.

Infektionsschutzbelehrung

Jugendschutzbelehrung

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte.

Darüber hinaus kann der Arzt/Ärztin besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Jugendliche und Betreuer bilden einen Kreis