Arbeitsplatzprobleme
Die berufliche Tätigkeit beeinflusst stark die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Die Arbeit kann unsere Zufriedenheit, unser Selbstwertgefühl und die soziale Einbindung steigern, kann uns aber andererseits körperlich wie psychisch krank machen.
Wir bieten Ihnen beratende Gespräche bei Arbeitsplatzproblemen besonders bei psychischen Belastungen und engagieren uns für das Betriebliche Gesundheitsmanagement.
Mit Dr. Christoph Grassl und Dr. Ralf Hoydem haben wir zwei Betriebsmediziner in unserer Praxis.
Für alle weiteren betriebsmedizinischen Untersuchungen steht Ihnen das unserer Praxis angegliederte BZM München mit Dr. Felicitas Maximiliane Heitzer, Fachärztin für Arbeitsmedizin, Fachärztin für Allgemeinmedizin zur Verfügung.
Betriebsärztliche Sprechstunde
Dienstag / Mittwoch / Freitag nach Vereinbarung
Infektionsschutzbelehrung
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 / NR. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Umgang mit Lebensmitteln
Diese Belehrung ist notwendig für alle Personen:
die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln, verkaufen oder in der Gastronomie oder sonstigen Einrichtungen tätig sind.
Diese Personengruppen benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43, Abs. 1 / Infektionsschutzgesetz. Diese Bescheinigung wird von uns nach Belehrung und Untersuchung ausgehändigt.