Aktuelles
Covid19 Schutzimpfung
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wir sind ein Impfzentrum! Bereits seit 1. April 2021 bieten wir in unserer Praxis Covid 19 Schutzimpfungen an, aktuell mit dem mRNA Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Sie können für die Auffrischimpfung zu uns kommen.
Terminvereinbarung bitte Online über doctolib!
Terminverschiebungen können wir aus logistischen Gründen leider nicht ermöglichen. Bitte behalten sie den geplanten Impftermin bei und melden sich bei uns nur, falls sie ihren Termin absagen möchten.
Die Impfung ist das wirksamste Mittel zur Prävention.
Eine Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig, es gibt keine Impfpflicht. Wir empfehlen jedoch jedem, sich impfen zu lassen, um sich vor einer Corona-Erkrankung zu schützen. Damit helfen Sie sich, Ihren Angehörigen und den Menschen in Ihrer Umgebung.
Der angepasste Covid 19 Impfstoff von Biontec BA.4-5 steht zur Verfügung.
Grundimmunisierung
Die rechtliche Grundlage für diese Ausführungen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bis zum 30. September 2022 bedarf es nach § 22a Abs. 1 Satz 3 IfSG grundsätzlich einer zweiten Impfung, um als vollständig geimpft (grundimmunisiert) zu gelten. Ab 1. Oktober 2022 sind grundsätzlich drei Einzelimpfungen notwendig, um als vollständig (grundimmunisiert) zu gelten. Hierbei muss dann die dritte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein.
Darüber hinaus gelten ab 1. Oktober 2022 auch Personen mit nur zwei Impfstoffdosen als vollständig geimpft, wenn zusätzlich eine labordiagnostisch nachgewiesene SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht wurde (§ 22a Abs. 1 IfSG).
Impfung in der Schwangerschaft:
Die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gilt auch für Schwangere ab dem zweiten Trimenon. Für diese Personengruppe wird ausschließlich der Einsatz von Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) empfohlen.
Auffrischungsimpfung
erste Auffrischung:
Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) sollen drei Monate nach der Grundimmunisierung „geboostert“ werden. Dazu ist eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® oder Spikevax®) vorgesehen. Hierbei ist zu beachten, dass die STIKO den Impfstoff Spikevax® von Moderna nur für die Altersgruppe ab 30 Jahren empfiehlt.
zweite Auffrischung:
Die STIKO empfiehlt die Verabreichung einer zweiten Auffrischungsimpfung:
- allen Personen über 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Einrichtungen der Pflege,
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und
- bei immundefizienten Menschen ab dem Alter von 5 Jahren
Die zweite Auffrischungsimpfung soll frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen.
Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wird die Verabreichung einer zweiten Auffrischungsimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung empfohlen.
Die STIKO geht davon aus, dass bei immungesunden Personen der Impfschutz nach der ersten Auffrischungsimpfung besser und ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger ist. In begründeten Einzelfällen kann die zweite Auffrischungsimpfung auch beim medizinischen und pflegerischen Personal bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.
Auch für Personen, die bislang vollständig mit Vektor-Impfstoffen geimpft wurden (AstraZeneca oder Johnson & Johnson) wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Auffrischungsimpfung setzt regelmäßig einen Abstand von derzeit mindestens drei Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie voraus.
Infografik Impfablauf: Corona-Schutzimpfung - so geht`s
Der Impfstoff wird in den Oberarm gespritzt.
Nach der Impfung mit dem COVID-19 Impfstoff kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen, wie Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopf- oder Gelenkschmerzen und Fieber kommen.
Die Impfung ist für alle kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Um Zeit zu sparen, können Sie entsprechende Aufklärungs- und Anamnesebögen ausgefüllt mitbringen!
Link zum Aufklärungs- und Anamnese bzw. Einwilligungsbogen des RKI
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin Online über doctolib!
Bei uns können nur Menschen mit einem festen Wohnsitz in Deutschland geimpft werden.
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen und Unterlagen zur Covid 19 Schutzimpfung:
Wenn Sie einen Impftermin haben bringen Sie bitte folgendes mit:
- Krankenversichertenkarte
- Impfausweis
- Aufklärungsmerkblatt, ausgefüllt und unterschrieben
- Anamnesebogen mit Einwilligungserklärung, ausgefüllt und unterschrieben
- FFP2 oder medizinische Maske
Nutzen Sie bitte beim Betreten der Praxis das angebotene Desinfektionsmittel.
Sie dürfen keine Erkältungssymptome mit Fieber haben. Für die Erstimpfung gilt, dass noch keine Impfung gegen Covid 19 stattgefunden haben darf. Außerdem dürfen Sie keine durchgemachte Covid 19 Infektion in den letzten 6 Monaten gehabt haben.
Terminverschiebungen können wir aus logistischen Gründen leider nicht ermöglichen. Bitte behalten sie den geplanten Impftermin bei und melden sich bei uns nur, falls sie ihren Termin absagen möchten.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung
Wir sind auf Impfungen spezialisiert!
Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt gerne an. Ihr Praxisteam